Aue-Geest-Gymnasium Harsefeld
Brakenweg 2, 21698 Harsefeld
04164-859950

Ent­gelt­li­che Lernmittelausleihe

Auch in die­sem Schul­jahr können an unse­rer Schu­le die meis­ten Lern­mit­tel gegen Zah­lung eines Ent­gelts aus­ge­lie­hen wer­den. Die Teil­nah­me an dem Aus­leih­ver­fah­ren ist frei­wil­lig und kann für jedes Schul­jahr neu ent­schie­den werden.

Ein­zel­ne Bücher können Sie nicht aus­lei­hen, nur das auf der bei­lie­gen­den Lern­mit­tel­lis­te ange­bo­te­ne Gesamt­pa­ket; dabei wer­den wie bis­her schon benutz­te, aber auch neue Lern­mit­tel aus­ge­lie­hen. Auf die­ser Lis­te sind auch die Laden­prei­se und das von unse­rer Schu­le für die Aus­lei­he erho­be­ne Ent­gelt angegeben.

Wel­che Lern­mit­tel in jedem Fall von Ihnen selbst zu beschaf­fen sind, ist im unte­ren Abschnitt der Lern­mit­tel­lis­te zusammengestellt.

Das Ent­gelt für die Aus­lei­he muss für das Schul­jahr 2022/23 bis zum 03.06.2022 auf dem Schul­kon­to ein­ge­gan­gen sein. Die­se Frist ist unbe­dingt ein­zu­hal­ten, da die Schu­le sonst nicht genügend Zeit hat, die Bücher zu beschaf­fen. Wer die­se Frist nicht einhält, ent­schei­det sich damit, alle Lern­mit­tel recht­zei­tig auf eige­ne Kos­ten zu beschaffen.

 

Die Bank­ver­bin­dung lautet:
Aue-Geest-Gym­na­si­um Harsefeld
IBAN: DE53 2006 9782 0049 1349 00
bei der Volks­bank Geest eG

 

Die nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen sind Bestand­teil des Vertrages:

  • Die über das Aus­leih­ver­fah­ren ange­bo­te­nen Lern­mit­tel wer­den von der Schu­le an die Schülerinnen und Schüler gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
  • Nach Erhalt der Lern­mit­tel sind die­se auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden fest­ge­stellt wer­den, müssen die­se unverzüglich der Schu­le mit­ge­teilt werden.
  • Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten sind dafür ver­ant­wort­lich, dass die aus­ge­lie­he­nen Lern­mit­tel pfleg­lich behan­delt und zu dem von der Schu­le fest­ge­setz­ten Zeit­punkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.

Falls die Lern­mit­tel beschädigt oder nicht frist­ge­recht zurück gege­ben wer­den, sodass eine wei­te­re Aus­lei­he nicht möglich ist, sind die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten zum Ersatz des Scha­dens in Höhe des Zeit­wer­tes der jewei­li­gen Lern­mit­tel verpflichtet.

 

Wei­te­re Details der ent­gelt­li­chen Aus­lei­he fin­den Sie unter:

Lese­fas­sung des Rund­erlas­ses “Ent­gelt­li­che Aus­lei­he von Lern­mit­teln” (Stand: Febru­ar 2011)

 

Die Kos­ten für die ein­zel­nen Jahr­gangs­stu­fen im Schul­jahr 2022/23 betragen:


Jahr­gän­ge 5 6 7 8 9 10 11
Betrag 100%  50  55  60  65  65  65  60 
Betrag 80%  40  44  48  52  52  52  48 

Die kom­plet­te Schul­buch­lis­te für alle Klas­sen­stu­fen fin­den Sie hier: