Die Elternvertetung ist eine wichtige Institution, die durch das Niedersächsische Schulgesetz ausdrücklich gefördert und gestärkt wird. § 96 Abs.1 NSchG sieht vor, dass von den Klassenelternschaften und dem Schulelternrat „alle schulischen Fragen“ erörtert werden können.
In Zeiten knapper Kassen und rückläufiger Geburtenzahlen ist eine Schulneugründung etwas Besonderes. Im Folgenden können Sie Einzelheiten zur jungen Geschichte unserer Schule lesen.
Das Gymnasium Harsefeld ist eine Schule im Entstehen. Auch unser Schulprofil muss sich naturgemäß erst herausbilden. Hieran sind z.Zt. zahlreiche Kollegen und Eltern aktiv in verschiedenen Gremien und Kommissionen beteiligt. Schon jetzt sind jedoch einige Schwerpunkte unserer Arbeit erkennbar.
Die Hausordnung wurde in Kraft gesetzt durch den Beschluss der Gesamtkonferenz vom 21.06.2006 und durch Beschlüsse der Gesamtkonferenzen vom 17.10.2007, vom 05.11.2008, vom 23.09.2009, vom 14.04.2010, vom 10.11.2010 und vom 06.06.2018 geändert und ergänzt.