Aue-Geest-Gymnasium Harsefeld
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Auf­ga­ben der Elternvertretungen

Von Schul­lei­tung

Die Eltern­ver­te­tung ist eine wich­ti­ge Insti­tu­ti­on, die durch das Nie­der­säch­si­sche Schul­ge­setz aus­drück­lich geför­dert und gestärkt wird. § 96 Abs.1 NSchG sieht vor, dass von den Klas­sen­el­tern­schaf­ten und dem Schul­el­tern­rat „alle schu­li­schen Fra­gen“ erör­tert wer­den können. 

Gegen­stand der Bera­tun­gen sind daher nicht nur Ange­le­gen­hei­ten, die den Unter­richt berüh­ren. Die Eltern­ver­tre­ter kön­nen sich dar­über hin­aus mit allen Fra­gen befas­sen, die die eige­ne Schu­le, etwa ihre Leh­rer­ver­sor­gung, ihre räum­li­che Situa­ti­on oder ihre Aus­stat­tung betref­fen. Zuläs­sig ist auch die Behand­lung all­ge­mei­ner schul­po­li­ti­scher Fra­gen, z.B. der Schul­ge­setz­ge­bung, der Lern­mit­tel­frei­heit, der Gestal­tung der gym­na­sia­len Ober­stu­fe, aber auch der Stu­den­ten­för­de­rung. In bestimm­ten Fäl­len wird bei Ent­schei­dun­gen der Schu­le aus­drück­lich eine Zustim­mung des Schul­el­tern­rats ver­langt, so bei der Ein­füh­rung von Schul­bü­chern, bei der Staf­fe­lung der Unter­richts­zei­ten, beim Ver­kauf von Ess­wa­ren und Geträn­ken in der Schu­le. Dage­gen dür­fen die pri­va­ten Ange­le­gen­hei­ten der Lehr­kräf­te und der Schü­le­rin­nen und Schü­ler nicht behan­delt werden.

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